von MSK
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8. März 2021
Sie ist weit mehr als nur ein elektronisches Abbild der Papierrechnung. Sie ist der Motor der Digitalisierung, optimiert die Zusammenarbeit und schützt die Umwelt. Aber noch immer sieht das Berufsrecht vor, dass Steuerberater ihre Rechnungen per Hand unterschreiben müssen. Diese Praxis passt nicht so recht ins digitale Zeitalter. Deshalb modifizierte die Bundessteuerberaterkammer diese Norm durch eine Verlautbarung. Darin haißt es unter anderem:“ …das Unterschriftsformerfordernis des § 9 StBVV durch eine schriftliche individuelle Vereinbarung zwischen Mandant und Steuerberater abzubedingen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, den Verzicht in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Mandanten zu vereinbaren. …" . Herumgesprochen hat sich diese Verlautbarung aber leider noch nicht überall. Auch ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob und in welcher Form tatsächlich auf das Unterschriftsformerfordernis verzichtet werden kann. Die E-Rechnung senkt den Papierbedarf und die Transaktionskosten. Zudem sind der manuelle Bearbeitungsaufwand und die Durchlaufzeit geringer. Die E-Rechnung unterstützt flexibles Arbeiten und die Automatisierung von Geschäftsprozessen. Deshalb sollten auch Sie als Steuerberater und nicht Andere die Ersten sein, die das Thema E-Rechnungen und damit verbundene digitale Prozesse bei den Mandanten ansprechen. Nicht, weil Sie die „Beratunghoheit“ haben, sondern weil Sie eben jene digitalen Prozesse beim Mandanten benötigen, um mit den kanzleieigenen Prozessen optimal darauf aufzusetzen. Damit schonen Sie personelle Ressourccen und halten dem Wettbewerbsdruck stand. Die eigene Rechnung elektronisch zu versenden, ist damit im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit. Nutzen Sie E-Rechnungen? Haben Sie Fragen dazu? Wir unterstützen Sie gern bei der Digitalisierung ihrer Prozesse. Kontaktieren Sie uns !